Bildungszentrum für Kinder «umka_wp_01db»
Reglement
(Bestätigt vom Vorstand des Zentrums am 8. Oktober 2009)
- Zwecke und Aufgaben des Zentrums:
• Unterstützung und Förderung die russische Sprache und russische Kultur bei russisch– und zweisprachigen Kindern;
• Integrationsförderung von russischsprachigen Kindern in die schweizerische Gesellschaft und Kultur;
• Bildung- und Sprachförderung russischsprachiger Kinder, die vorübergehend in der Schweiz wohnen.. - Grundsätze des Zentrums:
• Professionelle Kompetenzen des Lehrkörpers;
• Zusammenarbeit mit Eltern;
• Individuelles Herangehen an die Kinder. - Kinder ab 3 Jahren können in das Zentrum aufgrund einer schriftlichen Anmeldung der Eltern und mit Zustimmung des pädagogischen Beirates eintreten.
- Der Unterricht findet in den Gruppen von max 10 Kindern statt. Die Gruppen sind gemäss Alter und Vorkenntnisse der Kinder differenziert.
- Das Hauptprogramm ist: Russische Sprache und Literatur / Lesen, Schreiben und Sprachentwicklung (vom Alter abhängig).
- Zusatzprogramme: Malatelier und spannende Mathematik («Matematika-Zanimatika»). Individuelle Unterrichte und andere Programme sind je nach Wunsch der Eltern möglich.
- Die Unterrichtszeit: Samstags von 9.30 bis 12.40 (ausgenommen offizielle Schulferien des Kantons Aargau). Entwicklungsprogramm für 3-4 jährige Kinder: freitags von 16.00 bis 18.00.
- Ort: Bahnhofstr. 44, 5400 Baden – Sprachschule TLC; speziell ausgerüstete Räume mit Spielecke.
- Die Kinder sollen entweder von den Eltern oder von einer anderen Person gebracht und abgeholt werden. Mitarbeiter des Zentrums sind darüber im Voraus zu informieren. Die Eltern werden gebeten die Kinder pünktlich zu bringen und abzuholen.
- Die Kinder besuchen das Zentrum in Alltagskleider. Sie sollen Hausschuhe mitbringen.
- Das Zentrum haftet nicht für kostbare Sachwerte, die während des Aufenthalts der Kinder in den Zentrumsräumen beschädigt oder verloren seien.
- Zahlungsbedienungen und Kurspreise pro Monat (4 Wochen):
• Hauptprogramm (zwei Unterrichtsstunden pro Woche) – 120 Fr.
• Zusatzprogramm (1 Unterrichtsstunde pro Woche) – 60 Fr. – für Familien, die das Hauptprogramm nicht besuchen, und 40Fr. für die Eltern, die mindestens ein Hauptprogramm bezahlen;
• Entwicklungsprogramm für 3-4 jährige Kinder (120 Minuten pro Woche) – 120Fr.
• Für Eltern mit zwei Kindern – 5% Rabatt von den gesamten Unterrichtskosten unter der Bedingung, dass beide Kinder das Hauptprogramm besuchen;
• Für Eltern mit drei Kindern werden zusätzliche Rabatte eingeräumt;
• Lehrmittel und Zvieri sind im Preis inbegriffen;
• Die Unterrichtskosten sind vor dem ersten Tag des entsprechenden Monats zu bezahlen;
• Vier Unterrichte pro Monat sind zu bezahlen. Am Ende des Semesters oder bei der Kündigung des Vertrags sind die Kosten gemäss der tatsächlichen Zahl der durchgeführten Unterrichte anzupassen. - Versicherung: Die Eltern sind verpflichtet, die Krankenversicherung, Umfallversicherung und Haftpflichtversicherung für Kinder, die das Zentrum besuchen, zu sorgen.
- Falls das Kind wegen Krankheit oder aufgrund anderer Ursachen abwesend sein sollte, werden folgenden Vorzugsrechte eingeräumt:
• 1 reservierter Tag im ersten Semester (darf im zweiten Semester benutzt werden);
• 2 reservierte Tage im zweiten Semester;
• Für die reservierten Tage sind 25% der Unterrichtskosten zu bezahlen. - Kündigung oder Veränderung des Vertrags:
• Im ersten Monat kann der Vertrag in der Frist einer Woche gekündigt werden. Die tatsächlich besuchten Unterrichte sind zu bezahlen;
• Im zweiten Monat und in den folgenden kann der Vertrag in der Frist eines Monats gekündigt werden, kündbar auf Ende eines Monats. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
Leiterin des Zentrums «umka_wp_01db»
Zagorskaja Larisa
Tel. +41 56 534 1008, +41 76 522 1301
info@umka.ch , www.umka.ch